Förderung & Bezuschussung

Hier können Sie das Formular für die Förderung Ihres Ergonomiebürostuhls herunterladen:

Mit Anleitung zum Ausfüllen. Benötigt wird der Antrag G100 und G130.

Wegweiser zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung:

Wo stelle ich meinen Antrag?
  • Bundesversicherung für Angestellte BfA
  • Landesversicherungsanstalt LVA
  • Berufsgenossenschaft
  • Knappschaftsversicherung
  • Arbeitsämter
Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.

Was brauche ich zur Antragstellung?
  • Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen (beide Formulare erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger).
  • Das ärztliche Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik (Klinik).
  • Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung bzw. Stellenbeschreibung.
  • Den Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers.
  • Reichen Sie die oben bezeichneten Unterlagen möglichst vollständig bei Ihrem Kostenträger ein. Sie verkürzen damit die Bearbeitungszeit.
Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst?

Stehpulte, Bürostühle, Arthrodesenstühle, Autositze, LKW-/Bussitze, technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb.

Wer ist bei der Antragsstellung oder bei offenen Fragen behilflich?
  • Die Reha-/Sozialarbeiter der Rehakliniken.
  • Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger.
  • Die Technischen Berater der Arbeitsämter.
  • Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte.

Wichtig! Der Antrag muss vor der Anschaffung eines Hilfsmittels (ansonsten erlischt der Anspruch) bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden.

Diese sind:

Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige

Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.

Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall.

Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung.

Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamte oder Sonderfälle. Voraussetzung:

50% GdB oder 30% mit Gleichstellung.

Hinweis:

Wenn Sie in einem Unternehmen mit einem eigenen Betriebsarzt arbeiten, dann lassen Sie sich beraten, ob die Möglichkeit für eine Anschaffung eines Gesundheitsstuhles besteht.

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